Achtung: Inzwischen wurde die befristete Sperrung offensichtlich auf komplett ausgweitet! Begründung hierfür ist das Wegegebot im Naturschutzgebiet. Das Landratsamt droht in diesem Zusammenhang mit Bußgeldern!
Eine Wand aus Kalkstein auf der eigentlichen Bohlenwand (Naturschutzgebiet). Die Wand ist 17 m hoch.