Wer zahlt die Hubschrauberrettung?
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de.rec.alpinismus
Subject: Hubschrauberrettung?
From: Bernd Nebendahl
Date: Mon, 09 Jun 1997 16:27:33 +0200
Hallo,
weiß jemand ob eine Hubschrauberrettung in der Schweiz durch AV-Mitgliedschaft
oder (Reise-)Krankenversicherung abgedeckt ist oder
wohin man sich wenden muß, um ein 'Gönner' der Schweizer Lufrettung zu werden.
Wenn ich recht weiß, ist damit dann eine Hubscharuberrettung
(finaziell zumindest) problemlos.
Nicht daß ihr mich falsch versteht, ich hab nicht vor im Vertrauen auf den
Heli über meine Verhältnisse zu gehen, aber man nimmt ja auch einen Schirm mit
damit es nicht regnet

. Jedenfalls will ich nicht
im Falle des Falles auch noch mit dem Schuldenberg dastehen.
(Hubschrauberstunden sind, soviel ich weiß, ziemlich teuer).
Viele Grüße und vielleicht sehen wir uns im Wallis
From: Achim Schoenhoff
Date: Mon, 09 Jun 1997 17:41:23 +0100
> wohin man sich wenden muß, um ein 'Gönner' der Schweizer Lufrettung zu werden.
Ganz modern internetisch über:
http://www.swiss-air-ambulance.ch/goenner4.html
Aber vielleicht denke ich ja auch morgen an die Kontonummer in
Karlsruhe, dann kannst Du das ohne Umweg erledigen, oder vielleicht ist
ja jemand schneller als ich damit

.
Viel Spass im Wallis
From: Roger
Date: Fri Jun 13 16:53:28 1997
Dem letzten Sektionsheftl der DAV-S.Oberland entnehme ich, daß der
DAV die Deckungssummen für Bergungs-, Such- und Rettungskosten von DM
10.000,- auf DM 30.000,- in Europa anheben will
(weltweit:20TDM->40TDM). Weiterhin soll die Rückholung nach Unfällen
mit 30TDM abgedeckt sein (bisher nicht). Wenn Du stirbst, kriegst Du
nun auch mehr - super.
Kurzum: Hubschrauberbergungen sind explizit unter Bergungs-, Such- und
Rettungskosten genannt. Und sofern Du AV-Mitglied bist, sind diese
über Deine Mitgliedschaft bis zu 10.000DM abgedeckt.
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen sicherlich der nächste
Sektionsvorstand.
alpinen Sicherheitsservice
From: Thomas Kaeufl
Date: 11 Jun 1997 11:56:37 GMT
Die Kosten für Rettung aus Bergnot, (ein Zustand, in dem man nicht
in der Lage ist, die Tour forzusetzen, verletzt muß man nicht
unbedingt sein,) werden vom DAV im Rahmen der Unfallfürsorge in Höhe
von 10.000 DM (20.000 DM weltweit) übernommen.
Seit Anfang dieses Jahres bietet der DAV für Sektionen den "alpinen
Sicherheitsservice" an. Die Versicherung leistet
alp. Sicherheits- zus. mit Unfall-
service fuersorge
Bergungs-, Such-, DM 20 000 (Europa) DM 30 000 (Europa)
Rettungskosten DM 20 000 (weltweit) DM 40 000 (weltweit)
Rückholung DM 30 000 (weltweit) DM 30 000 (weltweit)
nach Unfällen
Die Sektionen
können, müssen aber nicht, diese Versicherung
abschliessen. Wenn sie das tun, dann müssen sie es für alle
Mitglieder tun. (Versicherungsprämie: 2 DM) Es gibt bereits
Sektionen, die dies getan haben. Andere planen dies für das
kommende Jahr. Also bei den Sektionen in der Nähe des Wohnorts
nachfragen oder beim Vorstand der Sektion, der man angehört
den Abschluß der Versicherung beantragen.
Wichtig zu wissen ist vielleicht, daß der alpine
Sicherheitsservice erst dann in Anspruch genommen werden kann, wenn andere
Versicherungen bereits ausgeschöpft sind. (Die 2 DM können
als Prämie dafür angesehen werden, daß man nicht
überversichert ist.)
Beim ÖAV gibt es übrigens den alpinen Sicherheitsservice schon
länger. Die allgemeine Einführung dieser Versicherung für
alle Sektionen des DAV ist erst zum Jahr 2000 geplant. Auf
der heurigen Hauptversammlung des DAV müssen offensichtlich
die Sektionen der Meinung gewesen sein, der Abschluß der
Versicherung stelle eine Beitragserhöhung dar und es sei den
Mitgliedern zugesagt gewesen, eine solche finde erst im
nächsten Jahrtausend statt ...
ÖAV-Reglung
From: Herbert Kremser
Date: 9 Jun 1997 16:55:03 GMT
Beim ÖAV ist die entsprechende Versicherung im Mitgliedsbeitrag automatisch
inkludiert. Wie es beim DAV ist, weiß ich allerdings nicht.
...
SAR-Hubschrauber
From: Norbert Muench
Date: 13 Jun 1997 18:30:21 GMT
Der Einsatz eines SAR-Hubschraubers ist bei Luft- und Seenotfällen
kostenfrei. Bei Bergunfällen übernimmt der Versicherungsträger
(i.d.R. die Krankenkasse) die Kosten, allerdings nur wenn der Patient unmittelbar
nach dem Transport einer ambulanten/ stationären Behandlung zugeführt
wird. Diese Behandlung ist nachzuweisen.
Konkret: Wer sich im Nebel verläuft, in absturzgefährdetes Gebiet
versteigt, der bedarf keiner ärztlichen Behandlung. Damit entfällt die
Krankenkasse als Ansprechpartner, gut wer sich anderweitig noch
abgesichert hat.
Einstäze von SAR-Hubschraubern werden in Flugminuten abgrechnet. Diese
beliefen sich bei der Bell UH-1 D bei 34,50 DM (Stand: Dez.93). Die
Leistungen der Bundeswehrärzte und verbrauchtes Material, Desinfizierung
usw. werden zusätzlich abgerechnet.
climb.spider-net.de/archive/hubi.phtml
last update: 11-Jan-2017 14:58:47
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